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AGB Anzeigen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenwerbung:
  1. Ein Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Auftrag zur Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreiben- den oder sonstigen Interessenten in einer Zeitschrift zum Zwecke der Verbreitung im Erscheinungsgebiet. Anzeigenaufträge sind zu den vereinbarten Erscheinungsterminen, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres, abzuwickeln.

  2. Die in der Preisliste angegebenen Nachlässe werden nur bei Einhaltung der Zahlungsfrist und Schaltungshäufigkeit innerhalb eines Jahres gewährt. Hierzu muss ein unterzeichneter Vertrag vorliegen.

  3. Die Berechnung der Anzeigenpreise erfolgt grundsätzlich nach den in der Preisliste genannten Millimeterpreisen. Sonderpreise müssen schriftlich vereinbart sein. Alle Preise verstehen sich zuzügl. Mehrwertsteuer.

  4. Bei jeder Änderung der Anzeigenpreisliste gelten die Bedingungen der jeweils neuen Preisliste ab deren Gültigkeitsdatum.

  5. Anzeigenaufträge lokaler Interessenten aus dem Verbreitungsgebiet werden zu Ortspreisen berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen.

  6. Die Anzeigenschaltung unter Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.

  7. Textanzeigen werden zusätzlich als Anzeige kenntlich gemacht.

  8. Für den Inhalt von Anzeigen und Anzeigentexten trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Der Verlag hat das Recht, Anzeigenaufträge abzulehnen, die nach seiner Einschätzung gegen geltendes Recht verstoßen.

  9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Reklamationen müssen spätestens vier Wochen nach Erscheinungsdatum der Anzeige geltend gemacht werden. Bei Mehrfachschaltungen muss der Auftraggeber Mängel unverzüglich anzeigen. Wird dies versäumt, erlischt der Anspruch auf Reklamation für folgende gleiche Mängel.

  10. Änderungen oder Stornierungen sind bis spätestens Anzeigenschluss schriftlich mitzuteilen. Wird ein Auftrag storniert, trägt der Auftraggeber die Kosten der schon geleisteten Arbeit wie Layout, Satzkosten usw., auch dann, wenn diese im Anzeigenpreis nicht separat ausgewiesen sind.

  11. Kontrollabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geliefert.

  12. Die Berechnung des Anzeigenpreises erfolgt immer auf Grundlage der tatsächlich gedruckten Größe der Anzeige.

  13. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist grundsätzlich 12 Kalendertage nach Erscheinen der Anzeige fällig. Wird eine berechtigte Lastschrift durch den Auftraggeber nicht bezahlt, so trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Kosten, insbesondere die Bankgebühren.

  14. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und 12% p. a. Zinsen auf den Rechnungsbetrag und die Mahngebühren fällig. In diesem Fall gehen sämtliche Nachlässe verloren.

  15. Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, können Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verlag nicht geltend gemacht werden.

  16. Der Verlag behält sich das Recht vor, die Auflage ohne Einfluss auf das Vertragsverhältnis um bis zu plus/minus 10% zu ändern.

  17. Auf die Gestaltung von uns entworfener Anzeigen erheben wir Geschmacksmusterrechte. Nachdruck und Weiterleitung an Dritte nur mit Genehmigung des Verlages. 18. Auftraggebern außerhalb des Erscheinungsgebietes wird auf Wunsch ein kostenloses Belegexemplar zugestellt. Die Kosten der Zustellung trägt der Auftraggeber. 19. Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Kosten trägt der Auftraggeber. 20. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Kurier Verlag KG in Altenburg.

  18. Sollte ein Teil dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
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